Häufig gestellte Fragen an Himmelgarten:

Entstehen durch das Ansparen von Zusatzleistungen höhere Kosten?

Muss ich heute schon die Urne aussuchen?

Wo kann ich mir eine Urne aussuchen?

Wie ist der Ablauf nach Beendigung der Vertragslaufzeit?

Was passiert, wenn ich den Gutschein verlege oder er gestohlen wird?

Was mache ich, wenn mein Tier außerhalb der Geschäftszeiten verstirbt?

Was passiert, wenn mein Tier vor Vertragsende stirbt?

Kann ich den Vertrag vorzeitig auflösen?

Kann ich ein anderes Tier bestatten lassen?

 

 

Entstehen durch das Ansparen von Zusatzleistungen höhere Kosten?

Nein, Sie zahlen den in der ANUBIS-Preisliste genannten Preis. Die Ansparsumme wird durch die Anzahl der Monatsraten geteilt. Es gilt immer die im Todesfall aktuelle Preisliste.

 

Muss ich heute schon die Urne aussuchen?

Nein, Sie können einen Pauschalbetrag ansparen und jeden Artikel bzw. jede weitere ANUBIS-Dienstleistung damit begleichen. Überschüssige Beträge werden gegebenenfalls ausbezahlt.

 

Wo kann ich mir eine Urne aussuchen?

Bei Ihrem ANUBIS-Partner vor Ort, der neben einer umfangreichen Urnenausstellung einen aktuellen Urnenkatalog für Sie bereithält oder im ANUBIS Online-Shop unter ANUBIS - Produktkatalog

 

Wie ist der Ablauf nach Beendigung der Vertragslaufzeit?

Sie erhalten nach Eingang der letzten Monatsrate einen Bestattungsgutschein, auf dem alle von Ihnen erworbenen Leistungen aufgelistet sind. Mit diesem Gutschein gehen Sie im Fall der Fälle zu dem ANUBIS-Partner Ihrer Wahl. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt zwischen ANUBIS und Himmelgarten. Sie müssen nichts weiter tun und haben keine weiteren Kosten.

 

Was passiert, wenn ich den Gutschein verlege oder er gestohlen wird?

Bitte wenden Sie sich im Todesfall an Ihren ANUBIS-Partner vor Ort oder direkt an Himmelgarten. Wir prüfen den Vertragsstatus für Sie. Wenn alle Monatsraten beglichen sind kann die Abrechnung auch ohne Gutschein erfolgen. Bei Himmelgarten sind alle Ihre Zahlungen gespeichert. Durch die genaue Identifikation Ihres Tieres ist es ausgeschlossen, dass es zu Verwechslungen kommen kann.

 

Was mache ich, wenn mein Tier außerhalb der Geschäftszeiten verstirbt?

Sie erreichen Ihren ANUBIS-Partner vor Ort unter der angegebenen Notfallnummer rund um die Uhr. Er wird sich um alles Weitere für Sie kümmern. Die Kontaktdaten finden Sie online unter ANUBIS in Ihrer Nähe

 

Was passiert, wenn mein Tier vor Vertragsende stirbt?

Um die Bestattungsleistung zu erhalten, werden die noch offenen Monatsbeträge des Vorsorge-Paketes in einer Summe fällig.

Geleistete Ansparsummen stehen Ihnen in der bis dahin eingezahlten Höhe zur Verfügung.

 

Kann ich den Vertrag vorzeitig auflösen?

Ja, eine Kündigung des Vertrages durch den Tierhalter ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Evtl. angesparte Monatsraten werden abzüglich eines Stornierungsentgeltes (35 % des vertraglich vereinbarten Vorsorgebetrages) ausbezahlt. Die Einrichtungspauschale wird nicht erstattet.

 

Kann ich ein anderes Tier bestatten lassen?

Das ist möglich. Bitte setzen Sie sich in diesem besonderen Fall mit uns in Verbindung.