AGB – Himmelgarten

Allgemeine Geschäftsbedingung für den Vorsorgeantrag

Mit dem Tierbestattungs-Vorsorgeplan (TVP) wird die künftige Bestattung des bezeichneten Haustieres des Tierhalters durch Himmelgarten Jürgen Schnell (Himmelgarten) gesichert. Der TVP kommt durch den Antrag des Tierhalters auf Abschluss und dessen Annahme durch Himmelgarten bzw. dessen autorisierten Vermittler zustande.
Der Tierhalter erhält nach Registrierung des TVP hierüber eine schriftliche Vertragsbestätigung. Der Tierhalter erwirkt mit Abschluss des TVP ein Anrecht auf die individuell vereinbarte Tierbestattung. Himmelgarten ist zur Leistung im Bestattungsfall und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Vorsorgebetrages verpflichtet. Himmelgarten obliegt dabei die Auswahl der Partner, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Leistung bedient (Himmelgarten-Vertragspartner).

Leistung

Der Vertrag ist nach besonderer Vereinbarung auf ein anderes Haustier übertragbar. Der Bestattungsfall tritt mit dem Tod des im TVP bezeichneten Haustieres ein. Der Tierhalter verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Vorsorgebetrages entsprechend seinem individuellen Vorsorgeplan. Nach Zahlung der letzten Rate erhält der Tierhalter von Himmelgarten ein Zertifikat, das sein Anrecht auf die Durchführung einer Tierbestattung nach dem von ihm gewählten TVP dokumentiert.

Vorsorge - Flexi

Im Bestattungsfall erhält der Tierhalter gegen Einlösung dieses Zertifikats von dem dort genannten Himmelgarten-Vertragspartner die nach dem TVP vereinbarte Leistung. Tritt der Bestattungsfall ein, bevor der Tierhalter den vereinbarten Vorsorgebetrag vollständig beglichen hat, so erhält er unter Vorlage der schriftlichen Vertragsbestätigung von dem ihm auf Anfrage von Himmelgarten genannten Vertragspartner die nach dem TVP vereinbarte Leistung gegen Rechnungsstellung unter Anrechnung der bis dahin bezahlten Raten. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Der Himmelgarten-Vertragspartner ist in diesem Fall zudem berechtigt, eine Sicherheitsleistung von 100,00€ zu verlangen.

Preiserhöhungen

Erhöht der von Himmelgarten im Bestattungsfall zu beauftragende Himmelgarten-Vertragspartner vor dem Bestattungsfall die Preise für die von ihm zu erbringenden Leistungen, so ist auch Himmelgarten berechtigt, den mit dem Tierhalter im TVP vereinbarten Vorsorgebetrag im gleichen Rahmen zu erhöhen. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der Himmelgarten-Verwaltungskosten. Preiserhöhungen sind dabei nur im Rahmen oder zum Ausgleich der angeführten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Der Tierhalter willigt ein, dass sich der vereinbarte Vorsorgebetrag bei Erhöhung eines der vorgenannten Kostenelemente proportional anpasst. Der geänderte Betrag wird vom nächsten Fälligkeitstermin an geschuldet. Eine Erhöhung der vereinbarten Monatsbeiträge ist damit allerdings nicht verbunden. Vielmehr verlängert sich die vereinbarte Laufzeit der Ratenzahlung entsprechend.

Auflösung des Vertrages bei Nichteinhaltung

Kommt der Tierhalter seiner Zahlungsverpflichtung mit insgesamt drei Raten ganz oder teilweise nicht nach, so wird nach einer letzten Mahnung und einem nochmaligen Hinweis hierauf der noch offene Restbetrag auf einmal zur Zahlung fällig. Die Auflösung des Vorsorgevertrages durch den Tierhalter ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Endet der TVP, ohne dass der Tierhalter die von Himmelgarten zu erbringenden Leistungen in Anspruch nimmt, ist vom Tierhalter neben der vertraglich vereinbarten Einrichtungspauschale/Sockelbetrag ein einmaliges Stornierungsentgelt als pauschaler Schadenersatz in Höhe von 35% des vertraglich vereinbarten Vorsorgebetrages zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes durch Himmelgarten ist damit nicht ausgeschlossen. Der Tierhalter ist zum Nachweis berechtigt, dass Himmelgarten ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Verwaltung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Himmelgarten ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf eine noch zu gründende GmbH zu übertragen, so dass diese in vollem Umfang in den Vertrag eintritt.

Persönliche Daten

Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung der Angelegenheit erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte zu außerhalb der Durchführung des TVP dienenden Zwecken ist damit nicht verbunden.